In diesem schweren Moment der Trauer möchten wir Ihnen mit den folgenden Informationen eine kleine Hilfestellung bieten mit der Sie die notwendigen Schritte regeln können.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und möchten Sie auf Ihrem Wege begleiten.
Kleiner Leitfaden zum Trauerfall:
Wenn ein Trauerfall eingetreten ist, muss zuerst ein Arzt verständigt werden der den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt.
Danach wird das Bestattungsunternehmen ihrer Wahl informiert, um den Beratungstermin zu vereinbaren und ggf. die Abholung des Verstorbenen/ der Verstorbenen vorzunehmen.
Für das Beratungsgespräch mit ihrem Bestattungsunternehmen sollten sie (wenn möglich) folgende Unterlagen bereit halten:
° Familienstammbuch ° bzw. Heiratsurkunde ° Geburtsurkunde ° Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
° Rentenbescheide zur Abmeldung von ° Altersruhegeld ° Witwen- oder Witwerrente ° Erwerbsunfähigkeitsrente ° Betriebsrente ° Kindererziehungsgeld ° Bezügen des Landesamtes für Besoldung und Versorgung ° Bezügen des kommunalen Versorgungsverbandes ° usw. ° für etwaige Rentenfortzahlungen (Sterbevierteljahr für Ehepartner) ° Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl)
° Schwerbeschädigtenausweis der Versorgungsämter
° Krankenkasse evtl. Krankenversicherungskarte
° Personalausweis oder Reisepass
° Graburkunden von bestehenden Grabstellen
° diverse Versicherungspolicen ° Sterbegeldversicherung ° Lebensversicherung
auf Wunsch senden wir Ihnen diesen Ratgeber unverbindlich via Email:
Grundsätzlich haben Sie freie Wahl des Bestattungsinstituts Ihres
Vertrauens. Hierbei sind Sie nicht an den Sterbe-, Beisetzungs-
oder Wohnort gebunden,auch wenn von Dritten bereits ein
Bestattungsinstitut mit der Überführung des Verstorbenen beauftragt
wurde.